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   KG, 17.06.2005 - 1 AR 951/04 - 5 Ws 453/04   

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https://dejure.org/2005,16992
KG, 17.06.2005 - 1 AR 951/04 - 5 Ws 453/04 (https://dejure.org/2005,16992)
KG, Entscheidung vom 17.06.2005 - 1 AR 951/04 - 5 Ws 453/04 (https://dejure.org/2005,16992)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 1 AR 951/04 - 5 Ws 453/04 (https://dejure.org/2005,16992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots bei Erteilung einer Auflage gem. § 56b Strafgesetzbuch (StGB); Rechtmäßigkeit einer Auflage oder Weisung; Fall des Verstoßes gegen materielles Recht

  • Judicialis

    StGB § 56b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82

    Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot bei derartigen Beschlüssen zu beachten sei (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit Anm. Meyer).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Ist er groß, so kann demgegenüber die Erwägung, ob der Beschwerdeführer ein weitergehendes Ziel erstrebt hat, zurücktreten (vgl. BGH NStZ 1989, 221 bei Miebach).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Begründet wird dies im wesentlichen damit, daß das in den §§ 331, 358 Abs. 2 StPO normierte Schlechterstellungsverbot, das überdies nicht mit Verfassungsrang ausgestattet sei, sondern eine dem Rechtsmittelführer vom Gesetzgeber eingeräumte Rechtswohltat (vgl. BGHSt 29, 269, 270; 27, 178) sei, sich nur auf die im Urteil festgesetzten Rechtsfolgen beziehe, nicht aber auf solche, die von diesem getrennt durch Beschluß angeordnet werden.
  • OLG Zweibrücken, 17.11.2003 - 1 Ws 472/03

    Bewährungsweisung: Eingriff in das Recht der freien Berufsausübung

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB läßt grundsätzlich auch Weisungen zu, die den Bereich der Arbeit betreffen, allerdings nur unter der aus § 56 c Abs. 1 Satz 2 StGB folgenden Einschränkung, daß damit keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Verurteilten gestellt werden (vgl. BGH StV 1998, 658 ["Kinderclown-Fall"]; OLG Zweibrücken NJW 2004, 1190).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86

    Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Die nach vorgenannter Kostenvorschrift zu treffende Billigkeitsentscheidung über eine Entlastung des Rechtsmittelführers von einem Teil der Kosten und Auslagen hängt nach gefestigter Rechtsprechung hauptsächlich davon ab, ob der Rechtsmittelführer die mit dem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits wie die neue Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70; NStZ 1987, 86; Senat, Beschluß vom 14. Februar 2005 - 5 Ws 5/05 - ; Franke in KK, StPO 5. Aufl., § 473 Rdn. 7 mit weit. Rsprnachw.).
  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB läßt grundsätzlich auch Weisungen zu, die den Bereich der Arbeit betreffen, allerdings nur unter der aus § 56 c Abs. 1 Satz 2 StGB folgenden Einschränkung, daß damit keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Verurteilten gestellt werden (vgl. BGH StV 1998, 658 ["Kinderclown-Fall"]; OLG Zweibrücken NJW 2004, 1190).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 3 Ws 596/93

    Sperrwirkung; Sofortige Beschwerde; Änderung von Anordnungen; Einfache

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5; Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
  • BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97

    Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Die nach vorgenannter Kostenvorschrift zu treffende Billigkeitsentscheidung über eine Entlastung des Rechtsmittelführers von einem Teil der Kosten und Auslagen hängt nach gefestigter Rechtsprechung hauptsächlich davon ab, ob der Rechtsmittelführer die mit dem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits wie die neue Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70; NStZ 1987, 86; Senat, Beschluß vom 14. Februar 2005 - 5 Ws 5/05 - ; Franke in KK, StPO 5. Aufl., § 473 Rdn. 7 mit weit. Rsprnachw.).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5; Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 728/80
    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
    Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5; Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
  • KG, 16.11.1999 - 5 Ws 675/99
  • OLG Hamm, 23.03.1978 - 5 Ws 54/78
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 5 RVs 54/13

    Wirksamkeit der Einwilligung in Durchsuchungsmaßnahmen - Kein allgemeines

    Nach der wohl überwiegenden Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots auf § 268 a StPO aus (vgl. KG, NStZ-RR 2006, 137 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Bei dem grundsätzlich einschränkbaren Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG liegt eine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze im Einzelfall umso näher, je eher eine Weisung in ihrer praktischen Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (vgl. KG in NStZ-RR 2006, 137, 138).
  • KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10

    Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden

    Das Kammergericht hat in dem von dem Verteidiger aufgeführten Beschluss vom 17. Juni 2005 - 5 Ws 453/04 - keine gegenteilige Meinung vertreten, vielmehr hat es in dem ihm vorliegenden Fall deutlich gemacht, dass wegen der zu Gunsten des Geschädigten verhängten Auflage eine Befriedigung eingetreten ist und - selbst wenn die Auflage dem Verschlechterungsverbot unterliegen würde - in dem speziellen Fall keine Verschlechterung vorlag.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 3 Ws 241/10

    Wegfall der Weisungen und Auflagen des Bewährungsbeschlusses

    Es kann auch dahinstehen, ob dies auch nach Rechtskraft des Berufungsurteils gilt (so die h.M. vgl. OLG Hamm, NJW 1964, 937; KG, NStZ-RR 2006, 137; Matt, in: Löwe/Rosenberg, 25. Aufl., § 305a Rn 8 mwN) gilt, oder der Verurteilte gehalten ist, nach diesem Zeitpunkt eine Entscheidung nach §§ 56 e StGB, 453 StPO beim Amtsgericht zu beantragen (vgl. Pusinelli, NJW 1962, 902 mwN).
  • KG, 26.02.2007 - 5 Ws 457/06

    Strafaussetzung zu Bewährung: Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze bei einer

    Eine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze liegt angesichts der Bedeutung des betroffenen Grundrechts aus Art. 12 GG grundsätzlich nahe, wenn die Weisung einem Berufsverbot gleichkommt (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 137).
  • OLG Schleswig, 19.11.2019 - 2 Ws 119/19

    Zur Verhältnismäßigkeit eines erteilten Kontaktverbotes zu Kindern

    Ein Kontaktverbot zu Kindern männlichen Geschlechts ist daher nicht erforderlich und stellt somit eine unzumutbare Anforderung an die Lebensführung des Verurteilten dar (vgl. KG, Beschluß vom 17. Juni 2005 ­ 5 Ws 453/04, NStZ-RR 2006, 137).
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